Dienstag, 28. April 2015

Serie Regelbedarf | Regelbedarfsstufen: Wer erhält wie viel?


In der Serie „Regelbedarf“ beantwortet der Verbraucherdienst e.V. gängige Fragen zu den Themen Hartz IV und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Wer Leistungen erhält, wird vorab je nach Lebensumstand dementsprechend eingestuft. Diese Einteilung in sogenannte "Regelbedarfsstufen" dient zur Einschätzung und Berechnung der Leistungen, die man z.B. bei eintretender Arbeitslosigkeit vom Staat erhält.

Welche Regelbedarfsstufen gibt es?

Neben dem alleinstehenden Single, der einen Regelbedarf von 399,00 Euro beansprucht (siehe Artikel) gibt es natürlich noch Familien und Alleinerziehende, die mehr Unterstützung benötigen. So gibt es diverse Abstufungen, die genau festlegen, wer und unter welchen Umständen wie viel an Hartz IV/ALG II laut dem SGB II erhält. Zur besseren Übersicht eine Tabelle mit allen wichtigen Einstufungen:

Leistungsberechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft20112012201320142015
Alleinstehende Person, erwachsen364 €374 €382 €391 €399 €
Alleinerziehende Person, erwachsen364 €374 €382 €391 €399 €
Erwachsene Person mit minderjährigem Partner364 €374 €382 €391 €399 €
Alleinstehende Personen bis 24 Jahre oder erwachsene
Personen bis 24 Jahre mit minderjährigem Partner,
die ohne Zusicherung (vom kommunalen Träger) umgezogen sind
291 €299 €306 €313 €320 €
Erwachsene Partner einer Ehe, Lebenspartnerschaft, ehe-
ähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, je
328 €337 €345 €353 €360 €
Kind, jünger als 6 Jahre alt 215 €219 €224 €229 €234 €
Kind, zwischen 6 und 13 Jahre alt251 €251 €255 €261 €267 €
Kind bzw. Jugendlicher, zwischen 14 und 17 Jahre287 €287 €289 €296 €302 €


Wonach richten sich die Regelbedarfsstufen?

Der Regelbedarf wird, wie aus der Tabelle ersichtlich, in regelmäßigen Abständen angepasst. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG), welches seit Januar 2011 die Höhe der Leistungen regelt. Es werden zur Bestimmung hauptsächlich Ergebnisse von Einkommens- und Verbrauchsstichproben einbezogen, die vom Statistische Bundesamt und den Statistischen Landesämtern gesammelt werden. 
Der Regelsatz wird regelmäßig der Preis- und Nettolohnentwicklung angepasst. Dass dies jedoch oft nicht genügt, zeigen aktuelle Artikel zur Entwicklung der Stromkosten. Es ist leider der Fall, dass der gegenwärtige Regelbedarf oft nicht ausreicht, um die laufenden Kosten zu decken. 

Der Verbraucherdienst e.V. bietet Beratungen für Mitglieder







Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.


Lesen Sie auch die anderen Artikel zum Thema Regelbedarf:

Regelsatz – was ist das? 


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