Montag, 10. August 2015

Hartz IV News - aktuelle Neuigkeiten

Immer mehr Menschen in Deutschland bekommen Grundsicherung
Eine Grundsicherung können Menschen im Rentenalter bekommen, darüber hinaus aber auch jüngere Erwachsene, deren Erwerbsfähigkeit kontant niedrig angesiedelt ist. Der aktuelle Bedarf (März 2015) im Durchschnitt 758 EUR brutto im Monat. Jedoch bleibt meist nur ein Betrag von 460 EUR Netto, weil das Einkommen teilweise abgezogen wird. Der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider sagt: "Es rollt eine Lawine der Altersarmut auf uns" ... "In den nächsten 10 bis 15 Jahren werden immer mehr Menschen ohne hinreichende Rentenansprüche das Rentenalter erreichen."

Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/mehr-menschen-brauchen-grundsicherung-6373146.html

Landeserziehungsgeld darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden
Das zuständige Gericht gab einer Familie recht, die gegen die Kürzung ihres Hartz-IV-Leistungsanspruchs wegen des Bezugs von Landeserziehungsgeld geklagt hatte (Az: L 9 AS 1530/12). Die Familie erhält vom Jobcenter eine Nachzahlung von ca. 350 EUR.

Quelle: http://www.focus.de/regional/erfurt/soziales-gericht-landeserziehungsgeld-nicht-auf-hartz-iv-anrechenbar_id_4863770.html

Zeitarbeiter werden häufiger arbeitslos als andere Beschäftigte
Etwa zehn Prozent aller neuen Arbeitslosen waren zuvor in der Zeitarbeitsbranche. Da die Gehälter in der Branche niedriger sind, ist auch die Höhe des Arbeitslosengelds bei ehemaligen Zeitarbeitnehmern deutlich niedriger als von Personen, die aus anderen Branchen in den Leistungsbezug wechseln.

Quelle: http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article144437102/Nahles-will-Leiharbeit-auch-ueber-18-Monate-hinaus-zulassen.html

Hartz IV Bezieher müssen Heizkosten weiterhin selbst zahlen Die Linke/UWG ist mit ihrem Vorschlag gescheitert, die aktuelle Heizkostenpauschale für Empfänger von ALGII / Hartz IV zu erhöhen. Sven Hause (SPD/ALC) sagte: „Man darf nicht pauschal zu unwirtschaftlichem Verhalten aufrufen.“ Schon jetzt würden die Ausgaben im sozialen Bereich alle Rahmen sprengen.

Quelle: http://www.mz-web.de/aschersleben/antrag-der-fraktion-die-linke-uwg-gescheitert-hartz-iv-empfaenger-muessen-heizkosten-weiter-selbst-zahlen,20640874,31304848.html

Verbraucherdienst e.V. bietet für Verbraucher, Bürger ( NRW ) in seinen Buroräumen die Möglichkeit sich durch eine Fachanwältin für Sozialrecht beraten zu lassen.
Terminabsprache erwünscht unter der Telefonnummer 0201-176790 in der Zeit von Montags bis Freitag 9.00- 17.00 Uhr. Wir bitten Sie zum Termin wichtige Unterlagen wie
Bewilligungsbescheid und einen Beratungshilfeschein mit zubringen.


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